Abstinenznachweise
Bei allen Drogendelikten wird grundsätzlich eine Drogen-Abstinenz von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für die MPU gefordert.
Abstinenzzeiten für die MPU sind über 6 oder 12 Monate nachzuweisen und müssen zwingend von einem akkreditierten Labor (DIN ISO/EN 17025) gemacht werden.
Wann diese Abstinenznachweise tatsächlich erforderlich sind, welche Richtlinien die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eingeführt hat und wie lange diese Abstinenzzeiten tatsächlich sein müssen, erfahren Sie in unserem kostenlosen Info-/Erstgespräch.
Achtung!
Abstinenznachweise bei seinem Hausarzt zu machen, der nicht mit einem akkreditierten Labor arbeitet, das die DIN ISO/EN 17025 nachweisen kann, wird sich sicherlich auf die Glaubwürdigkeit der Laborergebnisse negativ auswirken. Diese Art von Laboruntersuchungen wird bei der MPU nicht anerkannt.
Wir bieten Ihnen preisgünstige Abstinenznachweise in anerkannten Laboren an.
Entsprechend der aktuellen Gesetzgebung arbeiten wir mit Verkehrsmedizinern zusammen, bei denen Sie dann auch die erste Abstinenzkontrolle unvorhergesehen unter Aufsicht machen.