Drogenabstinenznachweis:
1. Das Labor muss nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke
akkreditiert sein.
2. Der Nachweis muss grundsätzlich über THC, Opiate, Kokain, Amphetamine,
Methadon und Benzos geführt werden.
3. zusätzlich kann ein Drogenfreiheitsnachweis über Tilidin, Tramadol und
Buprenorphin gefordert werden.
Cut off Werte im Urin (in ng/ml):
- THC-COOH: 10
- Opiate: 25
- Benzoylecgonin: 30
- Amphetamin: 50
- Benzos: 50
- ETG 100
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Cut off Werte im Haar (in NG/mg)
- THC: 0,02
- Opiate: 0,1
- Kokain: 0,1
- Amphetamin: 0,1
- Benzos: 0,05
- ETG: 0,007
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Abstinenzzeiträume richten sich nach Diagnosen, die von einem Arzt gestellt werden sollten.
Es wird unterschieden zwischen Diagnose:
a. Drogengefährdung, Konsum von Cannabis,(mindestens 6 Monate
Drogenabstinenz)
b. fortgeschrittene Drogenproblematik,(6 - 12 Monate Drogenabstinenz)
c. Drogenabhängigkeit (mindestens 1 Jahr Drogen- und Alkoholabstinenz) eine
Therapie ist anzuraten.
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