Wie sicher ist er denn nun der EU-Führerschein?

 

Die Antwort, gegeben nach bestem Wissen und Gewissen, kann nur lauten:
Es ist nach wie vor möglich, einen EU-Führerschein zu erwerben. (z.B. Führerscheinanfänger) Sofern mit dem Erweb der EU-Fahrerlaubnis eine in Deutschland anhängige MPU umgangen wird oder wurde, machen Sie sich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar und sind nach dem Gesetz als Straftäter vorbestraft.

 

Der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis sollte sich auch darüber im klaren sein, dass er ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr teilnimmt.

 

Die Chance, dass Sie die nächsten Monate oder Jahre damit unbeanstandet durch Deutschland fahren werden, ist eher als gering einzustufen.

 

Sind Sie in Deutschland MPU-pflichtig, wird Ihnen die Führerscheinstelle voraussichtlich die Nutzung des EU-Führerscheines untersagen (juristisch greift hier das
"Fortwirkungsargument", Ungeeignetheit dauert an, wirkt fort)

Tatsache und Fakt ist, dass die 3. EU-Führerschein-Richtlinie seit 19. Januar 2007 in Deutschland zur Anwendung gelangt.
Damit werden EU-Führerscheine nicht mehr anerkannt, wenn in Deutschland eine Maßnahme der Sperre oder des Entzuges der Fahrerlaubnis greift und eine MPU angeordnet wurde.

 

(siehe auch: Menüleiste "Kommentare" Info ADAC - EU Führerscheine)

siehe auch: Ausgabe 02/2009 ADAC - Clubmagazin

 

>>> Die aktuelle Rechtssprechung besagt, dass ein EU - Führerscheininhaber zwingend mindestens 185 Tage in dem EU - Land wohnen muss.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2010 darüber entschieden,

dass den deutschen Behörden ein Nachweis erbracht werden muss.

 

Gleichzeitig wurde den deutschen Behörden auferlegt, dass dieser Nachweis über den Aufenthalt im jeweiligen EU - Land überprüft wird.

Das bedeutet, das der Lebensmittelpunkt nachgefragt wird und die Behörde im EU - Land Auskunft geben muss.

 

Die Tatsache in von einem EU - Land nur eine Meldebestätigung zu besitzen reicht nicht aus. Die Tatsache dass eine Person 185 Tage im Ausland gemeldet ist, aber in Deutschland arbeitet oder Sozialleistungen erhält ist stark erklärungsbedürftig und sicherlich als illegal einzustufen.

 

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1447/EU-Fuehrerschein.htm

   

Um dieser "illegalen Situation" ein Ende zu bereiten zeigen wir Ihnen
Im streng Vertraulichen Einzelgespräch Wege auf, um diese "missliche Situation" zu beenden.

 

Sprechen Sie uns an....machen Sie den ersten Schritt! 

wir begleiten Sie bis zur positiven MPU, garantiert | info@mpu24.de