Die medizinische Definition der verschiedenen Alkoholproblematiken nach den neuen (1.Juli 2009) Begutachtungsleitlinien der BASt.

 

Unser Tip:

Klären Sie mit Beginn Ihrer Sperrfrist, ob ein Abstinenznachweis bei Ihnen tatsächlich notwendig ist.

Oftmals wird auch von der Führerscheinstelle sehr pauschal gesagt: Sie müssen den Abstinenznachweis beibringen. Sehr oft geht es auch nur um Gewinnmaximierung der Institute.

 

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Alkoholgefährdung

 

unsere Empfehlung 


Es ist  keine "Pflicht", bei einer zurückliegenden Alkoholgefährdung Leberwerte bei der MPU vorzulegen, aber wir empfehlen, regelmäßig die Leberwerte GOT, GPT, GGT bestimmen zu lassen. Als regelmäßig verstehen wir alle 6 - 8 Wochen.

Sollte der GGT erhöht sein, lassen Sie zusätzlich den CDT-Wert bestimmen.

Auch eine leichte Erhöhung der Leberwerte ist für die MPU schlecht. Sollten Sie nicht den Nachweis von einem Arzt bringen können, dass eine alkoholbedingte Erhöhung auszuschließen ist, dann ist das Gutachten mit hoher Warscheinlichkeit negativ!

Im Gegenzug bedeuten im Normbereich befindliche Leberwerte keinesfalls, dass Sie ein positives Gutachten erhalten. Hier zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass auch bei Alkoholikern oftmals alle Werte im Normbereich liegen können.

 

Alkoholmißbrauch

 

unsere Empfehlung


Bei Vorliegen einer Mißbrauchsproblematik wird von Ihnen i.d.R. ein strikter Alkoholverzicht gefordert.

Nach den neuen Beurteilungskriterien ist der Alkoholverzicht zu beweisen!  

Achtung!

Zum Nachweis Ihres Alkoholverzichts wird oftmals empfohlen, dass Sie sich zu einem 6 oder 12 monatigen ETG-Programm anmelden. Da es in der späteren MPU zwingend erforderlich ist, dass dieses Programm unter forensischen Bedingungen stattfand und das Labor besondere Anforderungen erfüllen muss, sollten Sie keinesfalls die für Sie vielleicht "bequemste" Stelle zur Durchführung dieser Kontrollen beauftragen.

Es sollte unbedingt ein akkreditiertes LABOR nach DIN ISO/EN 17025 beauftragt werden. 

Die Teilnahme an dem ETG-Programm führt nicht automatisch zu einer positiven MPU!

 

Alkoholabhängigkeit

 

unsere Empfehlung


Bei Vorliegen einer Abhängigkeit wird von Ihnen i.d.R. eine stabile Alkoholabstinenz gefordert. Entsprechend der Begutachtungsrichtlinien ist nach Therapieende ein Abstinenznachweis über 12 Monate erforderlich.

Nach den neuen Beurteilungskriterien ist diese Alkoholabstinenz zu beweisen!

Der Abstinenznachweis kann z.B. auch mit 4  Haaranalysen dokumentiert werden. Hierbei ist es erforderlich, dass eine ausreichende Haarlänge von jeweils 3 - 4 cm vorhanden ist.

Zur Beurteilung werden auch Therapie- und Arztberichte angefordert.

 

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