Die Führerscheinstelle hat Zweifel hinsichtlich Ihrer Fahreignung, wenn Sie gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben oder es aufgrund Ihrer Vorgeschichte Zweifel an Ihrer Persönlichkeit gibt, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen. Die Anlässe der MPU richten sich nach Ihrer Vorgeschichte und allen Delikten in Ihrer Führerscheinakte.

Je nach Anlass fordert das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen an. Die häufigsten Ursachen, weshalb eine MPU angeordnet wird, sind:

1) Fahren unter
Alkohol - Einfluss

2) Konsum von, oder Fahren unter
Drogen

3) Erreichen der 18-
Punkte-Grenze im Flensburger Register

Die Führerscheinstellen dürfen eine Fahrerlaubnis erst dann wieder erteilen oder den alten Führerschein belassen, wenn sie von Ihrer Eignung überzeugt sind, d.h. sie reichen dazu ein positives Gutachten Ihrer Begutachtungsstelle ein.

Durch das Medizinisch-Psychologische Gutachten haben Sie also die Chance, die Bedenken, die das Straßenverkehrsamt hat, zu entkräften und Ihren Führerschein wieder zu erhalten. 

 

Bereiten Sie sich so früh wie möglich vor und verlieren Sie keine Zeit! So sollte Ihre Devise für einer bevorstehenden MPU sein.

 

 

 

Wann muß ich zur MPU?

 

 

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