Drogen im Straßenverkehr
- bei Zuwiderhandlungen gegen die StVO unter Drogeneinfluss
- bei Verdacht auf regelmäßigen BTM-Konsum
- bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
erhalten Sie bei Cannabiskonsum einen Strafbefehl mit mindestens
1 Monat Fahrverbot sowie einer Geldbuße von € 300,00 zzgl. der Verwaltungskosten von ca. € 300,00.
Sie werden der Führerscheinstelle in absehbarer Zeit (ca. 3-5 Monate nach Erhalt des Strafbefehls) beweisen müssen, dass Sie Ihre Einstellung zu Drogen und Ihren Konsum zu allen Rauschmitteln, in diesem Fall auch Alkohol, verändert haben.
Die Führerscheinstelle wird bis ca. 2 ng aktiver Droge im Blut in jedem Fall eine medizinische Untersuchung anordnen.
Ab ca. 2 ng aktiver Droge im Blut wird die Führerscheinstelle eine MPU anordnen.
Bei allen harten Drogen wird Ihnen die Fahrerlaubnis sofort aberkannt.
Unsere Empfehlung:
Und so führt der Genuss von Cannabis
rund 5 Stunden vor der Verkehrskontrolle oder eine Party-Droge außerhalb des Straßenverkehrs oft zum überraschenden Entzug der Fahrerlaubnis und danach folgend (bis zu 5 Monate später) auch zu einer Aufforderung der Führerscheinstelle ein MPU-Gutachten vorzulegen.
Fahrverbot oder Führerscheinverlust?
Die Situation ist etwas seltsam.
Drogenkonsum im Straßenverkehr führt grundsätzlich erst einmal zu einem Fahrverbot von einem Monat (bei Ersttätern).
Allerdings wird daraus im Normalfall der komplette Entzug der Fahrerlaubnis.
Es kann also sein, dass zuerst das Fahrverbot bekannt gemacht wird und dann der Führerschein komplett eingezogen wird.
Wiedererlangen eines Führerscheins:
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, bekommt man sie im Normalfall erst nach Bestehen einer MPU zurück.
Notwendig ist dafür bei allen "harten Drogen", auch chemischen Drogen, u.a. der Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz, bei Cannabis sind es 6 bis 12 Monate.
"Weiche Drogen":
Zum Verlust der Fahrerlaubnis führt das Fahren unter der sogenannten "weichen Droge" Cannabis oder der regelmäßiger Konsum von Cannabis-Produkten.
Es wird darüber gestritten, wie lange nach dem Konsum der Wirkstoff THC bei einer Verkehrskontrolle im Schnelltest nachgewiesen wird.
Das Mindestgebot liegt bei 6 Stunden, wahrscheinlich sind es deutlich mehr.
Genauso umstritten ist die Frage, ab wann der Konsum als regelmäßig gilt.
Die Grenze dürfte bei etwa 2x pro Monat liegen.
"Harte Drogen":
Konsumenten von sogenannten "harten Drogen" (Heroin, Kokain, Ecstasy, Amphetamine...) sind laut Gesetz charakterlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet und verlieren im Normalfall sofort ihre Fahrerlaubnis.
Das gilt auch dann, wenn der Konsument beim Autofahren nicht unter Drogeneinfluss stand oder wenn er selbst kein Auto besitzt.
Konsumenten der Ersatzdroge Methadon gelten in der Regel als nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Das Urteil:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 zum Thema Cannabis und Straßenverkehr, an dass sich viele irgendwie erinnern können, hat nichts legalisiert!
Es wurde nur festgestellt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, jemandem wegen verweigerter Beibringung eines behördlich angeforderten Drogenscreenings nach festgestelltem Besitz einer geringen Menge Haschisch die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Und dass gelegentlicher Cannabiskonsum kein Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis darstellt.
Unsere Empfehlung:
Beratung bei einem kompetenten Rechtsanwalt
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insbesondere zu den tatsächlichen Kosten für Ihre Drogenabstinenz. Oftmals geht es den MPU - Instituten nur um eine Gewinnmaximierung!
Fragen Sie immer nach unabhängigen Laboren für ein Drogenscreenings und nach kompetenten Beratern. Entsprechend der neuen Beurteilungskriterien der BASt müssen diese Labore nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert sein.
Fragen Sie insbesondere auch nach allen Alternativen die außerhalb einer Suchtberatung liegen.
Sie haben weitere Fragen, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen...
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