Verkehrsdelikte
bei mehr als 18 Punkten in Flensburg
bei häufigen Vergehen gegen die StVO, (z.B. hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen).
Bei 18 Strafpunkten ist das Maß voll....
18 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei bedeuten unweigerlich den Verlust der Fahrerlaubnis. Das gilt selbst dann, wenn einige Tage nach dem Einziehen der Fahrerlaubnis ein Teil der Verkehrsvergehen verjährt sind und die entsprechenden Punkte wieder aus dem Register getilgt werden.
Das Punktesystem und die daraus folgenden Maßnahmen sind seit dem 1.1.1999 neu geregelt.
Hauptsächliche Änderung: Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP, früher: ASK) wird ab einem bestimmten Punktestand zur Pflicht.
Die Punkte-Regelung seit 1.1.1999:
8 Punkte: FE-Inhaber erhält von der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nehmen Sie bis zum Punktestand von 8 am ASP teil, erhält man 4 Punkte Rabatt.
9-13 Punkte: Bei diesem Punktestand erhalten Sie für eine freiwillige Teilnahme an ASP nur noch 2 Punkte Rabatt. Es empfiehlt sich also dringend, schon bei 8 Punkten (oder davor) am ASP teilzunehmen, um den Rabatt zu retten.
14-17 Punkte: Wer bis hierhin schon ein ASP gemacht hat, erhält einen Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen verkehrspsycholgischen Beratung, für die es zwei Punkt Rabatt gibt. Wer bis hierhin noch nicht am ASP teilgenommen hat, wird jetzt dazu verpflichtet, aber: nun gibt es dafür keinen Rabatt mehr.
18 oder mehr Punkte: Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann.
Wo können Sie den persönlichen Punktestand abfragen?
Das eigene Punktekonto soll natürlich nicht von jedermann eingesehen werden können, deshalb bekommen Sie solche Informationen nicht am Telefon, sondern nur auf schriftliche Anforderung mit beglaubigter Unterschrift. Allerdings hat das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ein Info-Telefon eingerichtet, über das Sie näheres über den Ablauf und die Kosten der "Punkte-Auskunft" erfahren können.
Die Nummer lautet: (0461) 3160